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Mini-Influencer – eine moderne Form der Kinderarbeit?

„Hallo ihr Lieben, ich bin in Irland bei meiner Oma und Opa. Und ich suche jetzt meine Ostereier.“ Daraufhin sagt Avas Mutter: „Und wir nehmen euch wieder mit, denn ihr habt euch das tierisch gewünscht.“

Alles Ava: Findet Ava am Strans ihre Ostergeschenke?! Alles Ava. YouTube, 22.04.2019,
https://www.youtube.com/watch?v=Rn0jfpoD9vs&feature=youtu.be

Ein eindrückliches Beispiel für Mini-Influencer*innen ist Ava: Mit ihrem YouTube Channel Alles Ava hat Ava mehr Abonnent*innen als so mancher Prominente. Mit 653.000 Abonnenten zählt Ava derzeit zu den angesagten Kinder-Influencer*innen in Deutschland. Wöchentlich produziert sie mit ihren Eltern verschiedene Videos. Ob Koch- oder Schminkvideos, alles ist dabei. Es gibt kaum ein Thema, zu dem Ava noch keines produziert hat.

Viele Familien, die weltweit in Armut leben, schicken ihre Kinder arbeiten. Diese müssen auf Feldern oder in Minen schwere Tätigkeiten ausüben, um die Eltern finanziell zu unterstützen. Da sind sich alle Parteien einig, dass diese Tätigkeiten als Kinderarbeit zu bezeichnen sind. Wie sieht es jedoch aus, wenn Kinder mehrere Stunden am Tag vor der Kamera stehen, um Videos für soziale Netzwerke zu produzieren? Ab wann wird eine Tätigkeit als „Kinderarbeit“ bezeichnet?

UNICEF definiert Kinderarbeit wie folgt:

„Arbeiten, für die Kinder zu jung sind oder die gefährlich oder ausbeuterisch sind, die körperliche oder seelische Entwicklung schädigen oder die Kinder vom Schulbesuch abhalten. Sie beraubt Kinder ihrer Kindheit und verstößt gegen die weltweit gültigen Kinderrechte (…)“.

Wie erkennt man, dass die seelische Entwicklung geschädigt wird? Da man in die Psyche der Kinder nicht hineinschauen kann, ist es schwierig zu beurteilen, ab wann eine seelische Entwicklungsstörung vorliegt. Auf die Frage, ob „Kinder-Influencing“ eine Art „Arbeit“ ist, sagt Luise Meergans vom deutschen Kinderhilfswerk folgendes: „Sobald Kinder einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen und dafür entlohnt werden und Geld bekommen, zählt das zu einer Form der Kinderarbeit.“

Rechtliche Notwendigkeiten

Vorab sollte zwischen Tätigkeiten im Haushalt und zwischen „Ausbeutung“ unterschieden werden. Für legale Beschäftigung haben die meisten Staaten per Gesetz ein Mindestalter zwischen 14 und 16 Jahren festgelegt. In Deutschland ist das Mindestalter 15 Jahre, mit einigen Ausnahmen für leichte Tätigkeiten – beispielsweise Zeitungen austragen, das dürfen Jugendliche ab 13 Jahren ausüben.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt unter welchen Bedingungen Kinder arbeiten dürfen. Eine Bedingung ist beispielsweise, dass eine Beschäftigung bei Kindern unter drei Jahren grundsätzlich verboten ist. Kinder von sechs bis 15 Jahren dürfen täglich in der Zeit von 8 bis 22 Uhr, drei Stunden „arbeiten“. Jedoch ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Außerdem wird die Mitwirkung von Kindern von der Aufsichtsbehörde in der Regel auf maximal 30 Tage im Kalenderjahr begrenzt.

Für die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetz ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Michael von Koch von der Gewerbeaufsicht äußert sich wie folgt zu der Thematik: „Ich kann nicht irgendeinem ‘YouTube’-Auftritt unterstellen, dass ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Und damit endet für mich auch schon die Aufsichtspflicht.“ Bei Web-Angeboten sei es schwieriger zu beurteilen, da in dem Bereich keine Kontrollinstanz zuständig ist.

Kinder, die vor der Kamera stehen und „arbeiten“ brauchen eine Arbeitserlaubnis genau wie alle volljährigen Arbeitnehmer*innen. Jedoch gelten diese Regelungen bislang nur eingeschränkt, wie zum Beispiel nur für Aufnahmen für Film und Fernsehen. Julia Fastner schlägt vor, diese Regelungen auch für Social Media anzuwenden. Julia Fastner hat Publizistik studiert und arbeitet nun bei jugendschutz.net, das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern, das sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet einsetzt. Fastners Aufgabe besteht darin, gemeinsam mit ihrem Team Risiken speziell für Kinder im Netz zu recherchieren.

Mögliche Konsequenzen des Influencings von Mini-Influencer*innen

Julia Fastner weist auf negative Folgen hin, die das Influencing mit sich ziehen kann: Eine Folge könnte sein, dass mit dem Erfolg auch der Druck steigt, neue Videos zu produzieren, um die Fans nicht zu verlieren. Das nimmt Zeit in Anspruch, die den Kindern dann woanders fehlt, zum Beispiel für Freizeitaktivitäten. Eine weitere negative Auswirkung könnte sein, dass die Kinder emotional massiv unter Druck gesetzt werden, weil sie wissen, dass die Performance in der Öffentlichkeit für die Familie sehr relevant ist, da die Familie von den Einnahmen abhängig ist. Ein weiteres Problem, welches Fastner beobachten konnte, ist, dass das finanzielle Interesse der Eltern mit ihrer Aufgabe als Erziehungsberechtigte sowie der Wahrung der Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder kollidieren. 

Nicht nur bei den Kindern können persönliche Konflikte entstehen, sondern auch bei den Eltern: Auf der einen Seite müssen sie ihren Pflichten – sogenannten Schutzaufgaben – nachkommen, und das auch im digitalen Raum. Auf der anderen Seite wollen oder können sie nicht auf die eigenen (persönlichen oder finanziellen) Interessen verzichten. In solchen Fällen müssen die eigenen Bedürfnisse in den Hintergrund gerückt werden, denn die Persönlichkeitsrechte des Kindes haben in jedem Fall oberste Priorität. Die lukrative Chance „schnelles Geld“ auf sozialen Netzwerken zu verdienen, kann die Ansicht der Kindererziehung verändern. Ein wichtiger Aspekt, der nicht vergessen werden darf, ist das Recht der Kinder zu bewahren. 

Kinder haben auch Rechte!

Luisa Meergans arbeitet für das deutsche Kinderhilfswerk und ist Abteilungsleiterin für Kinderrechte und Bildung. Meergans hat festgestellt, dass Kinder in dem Alter emotional abhängig von den Eltern sind, „ob sie wollen oder nicht!“ Außerdem lassen schöne Geschenke die Kinder motivierter handeln. Kinder brauchen Orientierung und dabei richten sie sich stark nach den Eltern. Das ist auch der Grund, warum Kinder keine eigenen Entscheidungen diesbezüglich treffen können, denn: „was Mama und Papa sagen, ist schon richtig!“ Dieses Vorgehen kann auch als „emotionaler Missbrauch“ bezeichnet werden. 

Aus kinderrechtlicher Sicht wird die Privat- und Intimsphäre der Kinder verletzt. Beispielsweise ist der Einblick in die Morgenroutine der Kinder ein großer Eingriff in die Intimsphäre. Diesen Einblick in die Morgenroutine kann auch bei Ava beobachtet werden. Der Schutz der Kinder ist hierbei wichtiger als das Interesse der Eltern. Es stellt sich die Frage, ob Mini-Influencer*innen im Erwachsenenalter weiterhin hinter den Videos stehen, die sie mit ihren Eltern gedreht haben. 

Lösungsansätze und Vorschläge

Eine geeignete Lösung wäre, dass zeitliche Vorgaben festgelegt und diese auch nachgewiesen werden. Wie auch schon von Julia Foster vorgeschlagen: eine Arbeitserlaubnis. Somit kann der Empfang der Tätigkeit nachgewiesen werden. Außerdem sollte eine Altersbeschränkung festgelegt werden. Auch wenn die Kinder selbst keinen Account haben, machen sie alles andere und sind in das Geschehen involviert.

Ein weiterer Lösungsansatz für diese Problematik wäre die Einführung der Medienkompetenzschulung in den Schulen. Sowohl Meergans als auch Fastner sind sich darin einig. Vorschlag für die Lösung der Problematik der Mini-Influencer ist es, so früh wie möglich die Medienkompetenz zu fördern. Mit Hilfe dieser Kompetenz können sowohl Kinder als auch Eltern negative Folgen vorbeugen und sich im Netz vor Risiken schützen. Diese Maßnahme könnte Kinder in ihrem Handeln im Netz bekräftigen, zwischen der realen und virtuellen Welt abzuwägen und die nötige Kompetenz schaffen. In vielen Fällen ist Kindern nicht klar, dass es sich um bezahlte Werbung handelt, wenn Mini-Influencer für gewisse Produkte werben.

Nicht nur die Kinder müssen bezüglich der Medienkompetenz gefördert werden, sondern die Eltern müssen ebenso aufgeklärt werden. Es sollte Anlaufstellen für Eltern geben, bei denen sie sich über Kinder-Influencer*innen erkundigen können, denn meistens fehlt den Eltern das Wissen. Ihnen ist nicht bewusst, dass sie indirekt ihre Kinder ausbeuten. 

Das deutsche Kinderhilfswerk beschäftigt sich unter anderem mit Themen wie Medienkompetenz und Kinder-Influencing. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit Kinder angemessen im Netz agieren können? Sind die Gesetze in der Hinsicht ausreichend oder gibt es eine Gesetzeslücke? Luise Meergans sieht auch die Plattformenbetreiber in der Mitverantwortung: „Eine Anbieterverantwortung muss geschaffen werden“. Wenn beispielsweise Kinder beim Baden gezeigt werden, müssen diese Inhalte gesperrt und gelöscht werden. 

Ein weiterer Ansatz könnte sein, zusätzlich Sozialarbeiter*innen mit einzubeziehen, die einen regelmäßigen Kontakt zu den Familien der Mini-Influencer*innen haben. Über Gespräche mit den Eltern und ihren Kindern kann dann festgestellt werden, wie die emotionale Verfassung der Kinder ist. Fälle von Kinderarbeit können so besser ermittelt und gemeldet werden.

Ob Mini-Influencer*innen wie Ava instrumentalisiert werden, oder ob das als Hobby durchgeht, kann man wohl nach der derzeitigen digitalen Rechtsgrundlage nicht beurteilen. Avas Mutter gibt an, dass ihre Tochter sich in der Woche nur zwei Stunden dem Influencen widmet. Wenn sie neben dem „Influencer-Dasein“ ihren Hobbys nachgehen kann und die Schule nicht vernachlässigt, kann das als zwar als Hobby angesehen werden, aber ob es wirklich so ist, bleibt unklar.

Die Autorin