Das Thema “Mini-Influencer*innen” wirft einige Fragen in Bezug auf Kinderrechte auf. Der Kinder- und Jugendschutz ist ein hohes Gut in der Bundesrepublik Deutschland. Sein Anliegen ist es unter anderem, mögliche Gefährdungen nicht entstehen zu lassen, über sie aufzuklären und den Umgang mit ihnen zu regeln. Im Bereich der Mini-Influencer*innen sind Kinder sowohl als Protagonist*innen, als auch als Rezipient*innen unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt. Sie können unter anderem Opfer von wirtschaftlicher Ausbeutung, Pädophilie, Stereotypisierung von Geschlechterrollen und Cybermobbing werden. In dem Audiobeitrag geht es um die bestehenden rechtlichen Vorschriften und Gesetze. Der Kinder- und Jugendschutz ist vielfältig und deckt medienbezogene Teilrechte der Kinder ab. Doch im Hinblick auf die Globalisierung und den Technikfortschritt steht er vor großen Herausforderungen. Dazu habe ich Nadine Eikenbusch von klicksafe.de und Philipp Gabriel, Sprecher der Juso HSG der TH Köln gefragt, ob die bestehenden Gesetze und Vorschriften ausreichen, um die Kinder im Web vor möglichen Gefährdungen zu schützen.